CSRD- und ESG-Reporting-Experten helfen Unternehmen, regulatorische Anforderungen einzuordnen, Nachhaltigkeitsdaten belastbar aufzubereiten und ökologische, soziale sowie unternehmensbezogene Risiken systematisch zu bewerten. Mit der europäischen Reform der Nachhaltigkeitsberichterstattung verändern sich zugleich die Rahmenbedingungen: Unternehmen müssen genauer prüfen, ob sie berichtspflichtig sind, welche Standards für sie gelten und welche Informationen sie tatsächlich benötigen. Dabei geht es um mehr als die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts. Eine professionelle ESG-Beratung kann Unternehmen helfen, Klimarisiken zu erkennen, Datenprozesse zu verbessern, Anforderungen von Geschäftspartnern zu erfüllen und Nachhaltigkeit stärker in die Unternehmenssteuerung einzubinden.
Doch welche Aufgaben übernehmen CSRD- und ESG-Reporting-Experten? Welche Qualifikationen sollten sie mitbringen? Und wann lohnt es sich, externe Fachleute zu beauftragen?
Was sind CSRD- und ESG-Reporting-Experten?
CSRD- und ESG-Reporting-Experten unterstützen Unternehmen bei der Erfassung, Bewertung und Berichterstattung ihrer Nachhaltigkeitsinformationen. Sie verbinden regulatorisches Fachwissen mit Kenntnissen aus Betriebswirtschaft, Nachhaltigkeitsmanagement, Datenanalyse und Risikomanagement.
Die Begriffe CSRD und ESG beschreiben dabei unterschiedliche Dinge:
- ESG steht für Environmental, Social und Governance – also Umwelt, Soziales und verantwortungsvolle Unternehmensführung. ESG-Reporting umfasst die systematische Aufbereitung entsprechender Informationen, unabhängig davon, ob diese freiwillig oder aufgrund konkreter Vorschriften offengelegt werden. Lese-Tipp: Was macht ein ESG-Manager?
- CSRD steht für Corporate Sustainability Reporting Directive. Die EU-Richtlinie regelt die Nachhaltigkeitsberichterstattung bestimmter Unternehmen und wurde durch die Änderungsrichtlinie (EU) 2026/470 reformiert.
- ESRS bezeichnet die European Sustainability Reporting Standards. Sie konkretisieren die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsinformationen von Unternehmen, die nach dem entsprechenden Rechtsrahmen berichten müssen.
Nicht jeder ESG-Berater ist deshalb automatisch ein CSRD-Spezialist. Während manche Fachleute vor allem Klimabilanzen, Lieferketten oder Nachhaltigkeitsstrategien betreuen, konzentrieren sich andere auf die rechtlichen Berichtspflichten, die ESRS-Anwendung oder die Qualitätssicherung von Nachhaltigkeitsdaten.
Für Unternehmen ist diese Unterscheidung entscheidend: Der passende Experte hängt davon ab, ob eine gesetzliche Berichtspflicht erfüllt, ein freiwilliger Nachhaltigkeitsbericht erstellt oder ein bestimmtes Nachhaltigkeitsthema fachlich vertieft werden soll.
CSRD 2026: Was Unternehmen über die neuen Anforderungen wissen müssen
Die europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung wurde 2026 durch das sogenannte Omnibus-I-Paket vereinfacht. Die Änderungsrichtlinie (EU) 2026/470 wurde am 26. Februar 2026 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie schränkt den Kreis der Unternehmen ein, die unter die CSRD fallen, und verändert die Anforderungen an die Berichterstattung. Für die konkrete Anwendung sind auch die maßgeblichen nationalen Umsetzungsregelungen und die jeweilige Unternehmensstruktur zu berücksichtigen. Nach dem reformierten europäischen Rahmen richtet sich die CSRD-Berichtspflicht grundsätzlich an Unternehmen, die sowohl durchschnittlich mehr als 1.000 Beschäftigte als auch mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz erreichen. Die genaue Einordnung muss anhand der einschlägigen Vorschriften, der Unternehmensform und gegebenenfalls der Konzernstruktur erfolgen.
Offizielle Rechtsgrundlage: Richtlinie (EU) 2026/470 auf EUR-Lex.
Für Unternehmen ist es daher nicht sinnvoll, sich allein an früheren CSRD-Zeitplänen oder den ursprünglich vorgesehenen Größenklassen zu orientieren. Entscheidend ist, welche Regelungen für das betreffende Unternehmen tatsächlich gelten und ab welchem Geschäftsjahr sie anzuwenden sind.
Was gilt für die überarbeiteten ESRS?
Auch die European Sustainability Reporting Standards wurden überarbeitet. Die Europäische Kommission nahm die vereinfachten Standards am 3. Juli 2026 an. Die Verordnung (EU) 2026/1563 sieht vor, dass die überarbeiteten ESRS grundsätzlich auf Geschäftsjahre anzuwenden sind, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen. Für das Geschäftsjahr 2026 besteht eine Wahlmöglichkeit, bereits die überarbeiteten Standards anzuwenden. Die Reform reduziert die Zahl der verpflichtenden Datenpunkte um rund 61 Prozent und soll die Wesentlichkeitsanalyse sowie die Berichtsstruktur vereinfachen. Unternehmen müssen weiterhin die für sie wesentlichen Nachhaltigkeitsinformationen nachvollziehbar darstellen. Die offiziellen Texte sind über EUR-Lex und den EFRAG Knowledge Hub zugänglich.
Ein CSRD-Experte sollte diese Entwicklungen kennen und Unternehmen erklären können, welche Änderungen für ihren konkreten Berichtsprozess relevant sind. Gerade bei laufenden Projekten kann es sinnvoll sein, bestehende Prozesse zu überprüfen, bevor umfangreiche neue Datenerhebungen oder Softwarelösungen eingeführt werden.
Welche Aufgaben übernehmen CSRD- und ESG-Reporting-Experten?
Das Leistungsspektrum reicht von der ersten regulatorischen Einschätzung bis zur laufenden Betreuung des Nachhaltigkeitsreportings. Nicht jeder Auftrag umfasst sämtliche Leistungen. Entscheidend sind die Ausgangssituation des Unternehmens und das angestrebte Ergebnis.
1. Berichtspflichten und Handlungsbedarf prüfen
Zu Beginn analysieren Experten, ob und in welchem Umfang ein Unternehmen unter die geltenden Berichtspflichten fällt. Dafür betrachten sie unter anderem Beschäftigtenzahl, Nettoumsatz, Unternehmensstruktur, Konzernzugehörigkeit und relevante Übergangsregelungen. Das Ergebnis sollte eine nachvollziehbare Einschätzung der regulatorischen Anforderungen sein. Unternehmen erhalten damit eine Grundlage für die Entscheidung, ob sie einen verpflichtenden Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen oder ob ein freiwilliger Berichtsansatz besser zu ihrer Situation passt. Bei rechtlich komplexen Sachverhalten sollte die Beratung durch entsprechend qualifizierte Rechts- oder Prüfungsexperten ergänzt werden.
2. Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchführen
Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse gehört zu den zentralen Elementen der CSRD-orientierten Berichterstattung. Sie untersucht Nachhaltigkeit aus zwei Perspektiven:
- Impact-Wesentlichkeit: Welche tatsächlichen oder potenziellen Auswirkungen hat das Unternehmen auf Menschen und Umwelt?
- Finanzielle Wesentlichkeit: Welche Nachhaltigkeitsthemen können sich wesentlich auf die wirtschaftliche Lage, die Geschäftsentwicklung oder die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens auswirken?
Ein Beispiel ist der Klimawandel. Ein Unternehmen kann durch seine Emissionen selbst zum Klimawandel beitragen. Gleichzeitig können steigende Energiepreise, Extremwetterereignisse oder regulatorische Veränderungen seine Geschäftstätigkeit beeinflussen. Fachleute helfen dabei, relevante Themen entlang der Wertschöpfungskette zu identifizieren, geeignete Informationen einzubeziehen und die Bewertungsmethodik nachvollziehbar zu dokumentieren. Die überarbeiteten ESRS sehen dabei Vereinfachungen vor. Maßgeblich bleibt, welche Anforderungen zum jeweiligen Berichtsjahr gelten.
3. ESG-Daten erheben und Qualität sichern
Nachhaltigkeitsinformationen stammen häufig aus unterschiedlichen Unternehmensbereichen. Energiekennzahlen liegen beispielsweise im Facility Management, Personaldaten in der Personalabteilung und Lieferanteninformationen im Einkauf. ESG-Reporting-Experten entwickeln Prozesse, mit denen solche Informationen systematisch erfasst und geprüft werden. Zu den typischen Kennzahlen gehören:
- Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen
- Wasserverbrauch, Abfallaufkommen und Ressourcennutzung
- Arbeitsbedingungen, Weiterbildung und Arbeitssicherheit
- relevante Diversitäts- und Gleichbehandlungskennzahlen
- Lieferkettenrisiken und menschenrechtliche Aspekte
- Compliance, Geschäftsethik und Korruptionsprävention
Wichtig sind klar definierte Datenquellen, einheitliche Berechnungsmethoden und nachvollziehbare Verantwortlichkeiten. Wo Daten geschätzt werden müssen oder noch Lücken bestehen, sollte dies angemessen dokumentiert werden.
4. Klimabilanzen und Emissionsreduktionsmaßnahmen entwickeln
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Treibhausgasbilanzierung. Experten unterstützen Unternehmen dabei, relevante Emissionsquellen zu identifizieren und ihre Klimabilanz systematisch aufzubauen. Üblicherweise wird zwischen drei Emissionsbereichen unterschieden: Scope 1 umfasst direkte Emissionen aus eigenen oder kontrollierten Quellen, Scope 2 indirekte Emissionen aus eingekaufter Energie und Scope 3 weitere indirekte Emissionen entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette.
Auf Grundlage der Bilanz lassen sich Emissionsschwerpunkte erkennen und Maßnahmen zur Reduktion priorisieren. Eine belastbare Klimastrategie unterscheidet dabei zwischen bereits erreichten Ergebnissen, beschlossenen Maßnahmen und zukünftigen Zielen. Auch Annahmen, Berechnungsmethoden und verbleibende Unsicherheiten sollten nachvollziehbar sein.
5. Nachhaltigkeitsberichte erstellen
CSRD- und ESG-Reporting-Experten unterstützen bei der Strukturierung und Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten. Bei verpflichtenden Berichten kommt es darauf an, die jeweils geltenden Standards korrekt anzuwenden und die erforderlichen Angaben konsistent aufzubereiten. Dazu gehören beispielsweise Informationen zu Geschäftsmodell, Nachhaltigkeitsstrategie, wesentlichen Auswirkungen und Risiken, Zielen, Maßnahmen und Kennzahlen.
Ein guter Bericht ist weder eine reine Imagebroschüre noch eine möglichst umfangreiche Datensammlung. Er sollte die wesentlichen Sachverhalte verständlich erklären, relevante Herausforderungen berücksichtigen und Aussagen durch geeignete Nachweise stützen.
6. Interne Prozesse und digitale Systeme etablieren
Unternehmen benötigen klare Abläufe, damit Nachhaltigkeitsinformationen nicht jedes Jahr neu und mit hohem Aufwand zusammengestellt werden müssen. Experten unterstützen bei der Festlegung von Zuständigkeiten, Erhebungsintervallen und Kontrollmechanismen. Je nach Komplexität kann auch ESG-Software sinnvoll sein. Sie kann die Datenerfassung, Dokumentation und Berichtserstellung unterstützen. Vor einer Einführung sollte jedoch geprüft werden, welche Anforderungen tatsächlich bestehen und ob vorhandene Systeme ausreichen. Eine technische Lösung ist kein Selbstzweck. Entscheidend ist, dass Daten zuverlässig erfasst, Veränderungen nachvollzogen und Informationen effizient für die Unternehmenssteuerung genutzt werden können.
7. Auf eine externe Prüfung vorbereiten
Für bestimmte Nachhaltigkeitsberichte ist eine externe Prüfung beziehungsweise Bestätigung vorgeschrieben. Der konkrete Umfang richtet sich nach den geltenden gesetzlichen Anforderungen. Beratungsexperten können Unternehmen dabei unterstützen, Berechnungswege, Datenquellen und interne Kontrollen nachvollziehbar zu dokumentieren. Sie helfen außerdem, offene Fragen frühzeitig zu identifizieren und die Zusammenarbeit mit dem Prüfer vorzubereiten.
Beratung und unabhängige Prüfung sind dabei zu unterscheiden. Wer den Bericht erstellt oder die Prozesse konzipiert, ist nicht automatisch zur unabhängigen Prüfung berechtigt. Unternehmen sollten die jeweiligen Rollen und mögliche Interessenkonflikte deshalb von Beginn an klären.
Welche Qualifikationen sollte ein guter ESG-Reporting-Berater mitbringen?
Es gibt keinen einheitlichen Ausbildungsweg für CSRD- und ESG-Reporting-Experten. Fachleute kommen unter anderem aus dem Nachhaltigkeitsmanagement, der Betriebswirtschaft, den Umweltwissenschaften, dem Rechnungswesen, der Wirtschaftsprüfung, den Ingenieurwissenschaften oder dem Wirtschaftsrecht. Entscheidend ist weniger ein einzelner Titel als die Kombination aus fachlicher Kompetenz, praktischer Erfahrung und einem fundierten Verständnis der aktuellen Anforderungen.
Zu den wichtigsten Kompetenzen zählen:
- Regulatorisches Wissen: Kenntnisse der CSRD, der ESRS und relevanter europäischer und nationaler Regelungen.
- Nachhaltigkeitsfachwissen: Verständnis von Klimaschutz, Ressourcenmanagement, sozialen Auswirkungen, Lieferketten und Governance.
- Datenkompetenz: Erfahrung mit Kennzahlen, Berechnungsmethoden, Dokumentation und Qualitätssicherung.
- Betriebswirtschaftliches Verständnis: Fähigkeit, Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen in die Unternehmenssteuerung einzuordnen.
- Projektmanagement: Erfahrung in der Koordination unterschiedlicher Fachabteilungen und komplexer Arbeitsabläufe.
- Kommunikationsfähigkeit: Fähigkeit, fachliche und regulatorische Anforderungen verständlich zu vermitteln.
Je nach Auftrag können zusätzliche Kenntnisse in Klimabilanzierung, Umweltmanagement, ESG-Software, Risikomanagement oder Rechnungslegung erforderlich sein. Zertifikate und Weiterbildungen sind hilfreiche Indikatoren, ersetzen aber nicht den Nachweis einschlägiger Projekterfahrung.
Externe ESG-Beratung oder internes Team: Welche Lösung passt?
Ob Unternehmen externe Experten beauftragen oder eigene Kompetenzen aufbauen sollten, hängt von ihrer Ausgangssituation ab. Externe Berater sind besonders hilfreich, wenn spezifisches Wissen kurzfristig benötigt wird, interne Kapazitäten fehlen oder erstmals ein Reporting-System aufgebaut werden soll. Sie bringen häufig Erfahrungen aus unterschiedlichen Branchen und Projekten mit. Interne ESG-Verantwortliche kennen dagegen die betrieblichen Abläufe, Datenquellen und Ansprechpartner besonders gut. Sie können die laufende Datenerhebung koordinieren und sicherstellen, dass Nachhaltigkeitsmaßnahmen im Unternehmen umgesetzt werden.
In der Praxis kann eine Kombination beider Modelle sinnvoll sein: Externe Spezialisten begleiten beispielsweise die erste Wesentlichkeitsanalyse oder die Einführung eines Reporting-Systems, während interne Teams die laufenden Prozesse übernehmen. Wichtig ist, dass Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht allein bei der Kommunikationsabteilung angesiedelt wird. Geschäftsführung, Finanzen, Einkauf, Personal und operative Bereiche müssen entsprechend ihrer Aufgaben eingebunden sein.
Was kostet ein CSRD- oder ESG-Reporting-Experte?
Die Kosten hängen von der Komplexität des Projekts und dem gewünschten Leistungsumfang ab. Eine erste Einschätzung der Berichtspflichten ist in der Regel weniger aufwendig als der vollständige Aufbau eines ESG-Datenmanagements mit Klimabilanz, Berichtserstellung und Prüfungsvorbereitung.
Zu den wichtigsten Kostenfaktoren zählen:
- Unternehmensgröße und Zahl der Standorte
- Komplexität der Wertschöpfungskette
- Verfügbarkeit und Qualität vorhandener Daten
- Umfang der Wesentlichkeitsanalyse
- erforderliche Software und technische Integration
- interne Ressourcen und Projektlaufzeit
Statt ausschließlich Tagessätze zu vergleichen, sollten Unternehmen die konkreten Ergebnisse eines Angebots bewerten. Dazu gehören ein klar definierter Leistungsumfang, nachvollziehbare Arbeitspakete, Verantwortlichkeiten und ein realistischer Zeitplan. Ein stufenweises Vorgehen kann sinnvoll sein: Zunächst werden Berichtspflichten und Ausgangssituation analysiert. Anschließend entscheidet das Unternehmen auf dieser Grundlage, welche Maßnahmen und Leistungen tatsächlich erforderlich sind.
Wie finden Unternehmen den passenden CSRD- und ESG-Reporting-Experten?
Die Auswahl sollte sich am konkreten Beratungsbedarf orientieren. Ein Spezialist für Klimabilanzierung ist nicht automatisch die beste Wahl für eine komplexe ESRS-Berichterstattung. Umgekehrt muss ein erfahrener CSRD-Berater nicht jedes Umwelt- oder Lieferkettenthema selbst fachlich vertiefen können.
Diese Fragen helfen bei der Auswahl:
Welche Erfahrung hat der Anbieter? Referenzen aus vergleichbaren Unternehmen und Branchen geben Hinweise darauf, ob er die praktischen Herausforderungen kennt.
Wie aktuell ist sein regulatorisches Wissen? Der Anbieter sollte die Reformen von 2026 einordnen und erklären können, welche Vorschriften für das jeweilige Unternehmen relevant sind.
Welche Leistungen übernimmt er konkret? Unternehmen sollten zwischen strategischer Beratung, Datenerhebung, Berichtserstellung, Softwareeinführung und externer Prüfung unterscheiden.
Wie stellt er Datenqualität und Nachvollziehbarkeit sicher? Eine transparente Methodik und eine belastbare Dokumentation sind zentrale Qualitätsmerkmale.
Wie werden interne Mitarbeitende eingebunden? Nachhaltigkeitsreporting sollte langfristig im Unternehmen verankert werden, statt dauerhaft von einzelnen externen Personen abhängig zu sein.
Welche Ergebnisse sind vereinbart? Leistungsumfang, Zeitplan, Kosten und Zuständigkeiten sollten vor Projektbeginn klar definiert sein.
Ein strukturiertes Erstgespräch und ein konkreter Projektvorschlag helfen dabei, die fachliche und organisatorische Eignung zu beurteilen.
Welchen wirtschaftlichen Nutzen kann professionelles ESG-Reporting haben?
Ein gut aufgebautes ESG-Reporting kann Unternehmen dabei unterstützen, Risiken systematischer zu erfassen und bessere Entscheidungen zu treffen. Der wirtschaftliche Nutzen entsteht jedoch nicht allein durch die Veröffentlichung eines Berichts, sondern durch die Konsequenzen, die aus den gewonnenen Informationen gezogen werden.
Risiken erkennen: Die strukturierte Erfassung von Klimarisiken, Ressourcenabhängigkeiten und sozialen Herausforderungen kann Schwachstellen sichtbar machen.
Prozesse verbessern: Energie- und Materialdaten können Ansatzpunkte für effizientere Abläufe und einen geringeren Ressourcenverbrauch liefern.
Geschäftsbeziehungen unterstützen: Strukturierte Nachhaltigkeitsinformationen erleichtern unter Umständen die Zusammenarbeit mit Geschäftskunden, Banken und Investoren, die entsprechende Angaben benötigen.
Lieferketten besser verstehen: Einheitliche Prozesse helfen, relevante Informationen von Lieferanten zu erfassen und Risiken systematischer zu bewerten.
Aussagen glaubwürdiger kommunizieren: Nachvollziehbare Kennzahlen und geeignete Nachweise erleichtern eine sachliche Nachhaltigkeitskommunikation.
Diese Vorteile sind nicht automatisch garantiert. Ob sich Kosten reduzieren, Finanzierungsbedingungen verbessern oder Wettbewerbsvorteile ergeben, hängt von der individuellen Ausgangslage und der tatsächlichen Umsetzung ab.
ESG-Reporting und Greenwashing: Warum Nachweise wichtig sind
Nachhaltigkeitsinformationen beeinflussen zunehmend, wie Unternehmen ihre Leistungen gegenüber Kunden, Geschäftspartnern und Investoren darstellen. Gleichzeitig müssen Aussagen über Umwelt- und Sozialleistungen nachvollziehbar und angemessen belegt sein. ESG-Reporting-Experten können helfen, Daten und Aussagen sauber voneinander abzugrenzen. Dabei sollte deutlich werden, ob eine Kennzahl gemessen wurde, auf einer Schätzung beruht oder ein zukünftiges Ziel beschreibt.
Ein Beispiel: Sinkt der Energieverbrauch eines einzelnen Standorts, belegt das nicht automatisch eine Verbesserung der gesamten Umweltbilanz eines Unternehmens. Ebenso beweist ein gesetztes Klimaziel noch nicht, dass die angekündigten Reduktionen tatsächlich erreicht werden. Professionelles Reporting schafft die Grundlage für eine differenzierte Kommunikation. Es ersetzt jedoch weder die tatsächliche Umsetzung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen noch die eigenständige Prüfung rechtlicher Anforderungen an Werbe- und Umweltaussagen.
Wie gelingt der Einstieg in das ESG-Reporting?
Unternehmen müssen nicht sämtliche Prozesse gleichzeitig umstellen. Ein schrittweises Vorgehen schafft Orientierung und hilft, den Aufwand an den tatsächlichen Bedarf anzupassen.
1. Ausgangssituation analysieren: Bestehende Daten, Berichte, Zuständigkeiten und Prozesse werden erfasst.
2. Anforderungen klären: Das Unternehmen prüft seine gesetzlichen Berichtspflichten sowie relevante Informationsanforderungen von Geschäftspartnern und Finanzinstituten.
3. Wesentliche Themen identifizieren: Relevante Auswirkungen, Risiken und Chancen werden nach einer geeigneten Methodik bewertet.
4. Datenprozesse definieren: Für wichtige Kennzahlen werden Datenquellen, Berechnungsmethoden, Verantwortlichkeiten und Kontrollen festgelegt.
5. Maßnahmen ableiten: Aus den Erkenntnissen entstehen konkrete Vorhaben mit klaren Zuständigkeiten und überprüfbaren Fortschrittsindikatoren.
6. Berichterstattung etablieren: Die Informationen werden nachvollziehbar aufbereitet und intern qualitätsgesichert. Falls erforderlich, wird eine externe Prüfung vorbereitet.
Ein erfahrener Berater sollte diese Schritte nicht schematisch abarbeiten, sondern an Unternehmensgröße, Geschäftsmodell und regulatorische Anforderungen anpassen.
Fazit: CSRD- und ESG-Reporting-Experten gezielt auswählen
CSRD- und ESG-Reporting-Experten helfen Unternehmen, regulatorische Anforderungen zu verstehen, Nachhaltigkeitsdaten belastbar aufzubereiten und relevante Auswirkungen, Risiken und Chancen systematisch zu bewerten. Mit der Reform der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung ist es besonders wichtig, zunächst den tatsächlichen Anwendungsbereich und den konkreten Informationsbedarf zu bestimmen. Der richtige Beratungspartner verbindet aktuelles regulatorisches Wissen mit praktischer Erfahrung, einer transparenten Methodik und einem Verständnis für betriebliche Abläufe. Je nach Bedarf kann der Schwerpunkt auf der CSRD-Berichtspflicht, der Klimabilanzierung, dem ESG-Datenmanagement oder einem freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht liegen.
Unternehmen sollten daher nicht möglichst umfangreiche Beratung einkaufen, sondern gezielt die Kompetenzen auswählen, die sie für ihre Situation benötigen. So kann ESG-Reporting zu einer belastbaren Grundlage für bessere Entscheidungen werden – statt lediglich eine zusätzliche Dokumentationsaufgabe zu bleiben.
Häufige Fragen zu CSRD- und ESG-Reporting-Experten
Was macht ein CSRD-Experte?
Ein CSRD-Experte unterstützt Unternehmen bei der Einordnung ihrer Berichtspflichten, der Wesentlichkeitsanalyse, der Erhebung relevanter Nachhaltigkeitsdaten und der Erstellung eines Berichts nach den jeweils geltenden Standards. Je nach Auftrag begleitet er auch die Einführung interner Prozesse und die Vorbereitung auf eine externe Prüfung.
Was ist der Unterschied zwischen CSRD- und ESG-Reporting?
ESG-Reporting bezeichnet allgemein die Berichterstattung über Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Die CSRD ist ein europäischer Rechtsrahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung bestimmter Unternehmen. Ein ESG-Bericht kann freiwillig erstellt werden oder anderen Anforderungen folgen; er ist nicht automatisch ein CSRD-konformer Bericht.
Welche Unternehmen müssen nach der CSRD berichten?
Nach dem reformierten europäischen Rahmen richtet sich die Berichtspflicht grundsätzlich an Unternehmen mit durchschnittlich mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz. Ob ein konkretes Unternehmen berichtspflichtig ist und ab wann die Vorgaben gelten, hängt von den anwendbaren Vorschriften, der Unternehmensstruktur und den maßgeblichen Übergangsregelungen ab.
Benötigen kleine und mittlere Unternehmen einen ESG-Berater?
Nicht jedes kleine oder mittlere Unternehmen unterliegt einer unmittelbaren CSRD-Berichtspflicht. Dennoch können Geschäftspartner oder Finanzinstitute Nachhaltigkeitsinformationen anfordern. Ein ESG-Berater kann helfen, solche Anforderungen angemessen zu beantworten und ein zum Unternehmen passendes freiwilliges Reporting aufzubauen. Die EU hat hierfür einen freiwilligen Nachhaltigkeitsstandard veröffentlicht.
Welche Qualifikationen sollte ein ESG-Reporting-Berater besitzen?
Wichtig sind Kenntnisse der relevanten Berichtsstandards, praktische Erfahrung mit Nachhaltigkeitskennzahlen, Datenmanagement und Wesentlichkeitsanalysen sowie betriebswirtschaftliches Verständnis. Je nach Auftrag sind zusätzliche Kompetenzen in Klimabilanzierung, Lieferkettenmanagement, Rechnungslegung oder Recht sinnvoll.
Was kostet die Beratung durch CSRD- und ESG-Reporting-Experten?
Die Kosten richten sich nach Umfang und Komplexität des Projekts. Eine erste Prüfung der Berichtspflichten ist weniger aufwendig als der vollständige Aufbau eines Reporting-Systems. Unternehmen sollten Angebote anhand klar definierter Leistungen, Ergebnisse, Zuständigkeiten und Zeitpläne vergleichen.
Wie finden Unternehmen den passenden ESG-Reporting-Experten?
Hilfreich sind nachweisbare Projekterfahrung, Branchenkenntnis, aktuelles regulatorisches Wissen und eine transparente Methodik. Wichtig ist außerdem, dass der Anbieter den konkreten Bedarf versteht und zwischen Beratung, Berichtserstellung und unabhängiger Prüfung klar unterscheidet.
Welche Vorteile hat ESG-Reporting für Unternehmen?
Professionelles ESG-Reporting kann Risiken sichtbar machen, die Datenqualität verbessern und Ansatzpunkte für effizientere Prozesse liefern. Außerdem kann es die Kommunikation mit Geschäftspartnern und Finanzinstituten unterstützen. Konkrete wirtschaftliche Vorteile hängen davon ab, wie die Erkenntnisse genutzt und Maßnahmen umgesetzt werden.
Nach meiner Ausbildung zum Bürokaufmann war ich zunächst in der Öffentlichkeitsarbeit der IHK Berlin tätig. Schon früh hat mich jedoch die internationale Perspektive begeistert. Deshalb zog es mich für ein Jahr nach San Sebastián in Spanien, wo ich wertvolle berufliche Erfahrungen sammeln konnte. Anschließend studierte ich Internationale Betriebswirtschaft in Valencia. Die Kombination aus wirtschaftlichem Know-how, internationalem Umfeld und meiner Leidenschaft für Kommunikation prägt meine Arbeit bis heute – sowohl als Unternehmer als auch als Journalist.